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APA ots news: FMA bringt Leitfaden zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken auf den neuesten Stand

FMA lädt Finanzbranche und andere Stakeholder ein, den
angepassten Wegweiser zur Beachtung von Nachhaltigkeits- und
Klimarisiken zu kommentieren. Konsultation bis 15. Jänner
2025.

Wien (APA-ots) - Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)
hat heute die
öffentliche Konsultation zu ihrem grundlegend überarbeiteten,
sektorübergreifenden Leitfaden zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken
gestartet. Der im Jahr 2020 erstmals veröffentlichte Wegweiser soll
den beaufsichtigten Unternehmen des österreichischen Finanzmarkts als
Hilfestellung bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im
Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit dienen und sie auf regulatorische
Entwicklungen und die Erwartungen der Aufsicht vorbereiten. Die
umfassende Überarbeitung des Leitfadens berücksichtigt die
regulatorischen und methodischen Entwicklungen der vergangenen Jahre
und trägt damit dem dynamischen Umfeld im Bereich Sustainable Finance
Rechnung. Unter Nachhaltigkeitsrisiken sind Risiken aus den Bereichen
Umwelt, Soziales und Unternehmensführung zu verstehen - auch bekannt
unter den englischen Stichworten Environmental, Social, Governance
oder abgekürzt ESG. "Die Extremwetterereignisse in Österreich und
unseren Nachbarländern - mit Hitze, Starkregen und Überschwemmungen -
haben erneut dramatisch vor Augen geführt, dass Nachhaltigkeits- und
Klimarisiken keine weit entfernten Phänomene sind, sondern sich
vermehrt und massiv auch hier in Österreich manifestieren", so die
FMA-Vorstände Helmut Ettl und Eduard Müller. "Finanzmarktteilnehmer
müssen sie in ihrer täglichen Arbeit bei Kredit-, Markt- oder
operationellen Risiken mitberücksichtigen."

Zwtl.: Abbildung der neuesten Policy-Entwicklungen und
Berücksichtigung neuer Aspekte

"Die regulatorischen Vorgaben im Bereich Sustainable Finance
haben sich in den letzten Jahren besonders dynamisch entwickelt", so
Ettl und Müller. "Vor diesem Hintergrund haben wir uns zu einer
umfassenden Überarbeitung des Leitfadens entschlossen." Insbesondere
wurden zwei aktuelle Themen erstmalig aufgenommen: So wird etwa den
naturbezogenen Risiken bzw. Biodiversitätsrisiken ein eigenes Kapitel
gewidmet. Zudem findet sich ein neuer Abschnitt im Leitfaden, der die
Themen Transitionsplanung und Transitionspläne aufgreift und ihre
Bedeutung für das Risikomanagement darstellt. Weitere Themen sind
u.a. die Berücksichtigung von Litigation Risks im Kapitel zu Rechts-
und Reputationsrisiken des Leitfadens und ein eigener Abschnitt zu
Risiken aus dem Bereich Greenwashing, also im Zusammenhang mit
Vorwürfen, dass die ESG-Eigenschaften irreführend dargestellt werden.
Als besonders praxisrelevanter Aspekt wurde zudem der Annex
aktualisiert und ausgeweitet, der einen Überblick zu Tools und
Methoden für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken bietet. Für diesen
Teil wurde auch das Umweltbundesamt mit einbezogen.

Zwtl.: Input der interessierten Öffentlichkeit ist wesentlicher
Baustein des Leitfadens

Bereits am Beginn des Überarbeitungsprozesses hatte die FMA
besonderen Wert auf eine Einbindung verschiedener Stakeholder:innen
gelegt. Im Rahmen eines Workshops im April 2024 wurden
Vertreter:innen aus Ministerien, Behörden, Industrie, Wissenschaft,
Forschung und Zivilgesellschaft eingeladen, ihren Input für die
Überarbeitung einzubringen. Dieser offene Austausch geht mit der nun
anstehenden Begutachtung in die nächste Runde. Die FMA lädt daher
Interessierte ein, sich unter folgendem Link bis 15. Jänner 2025 an
der öffentlichen Konsultation des überarbeiteten Leitfadens zum
Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken auf der FMA-Website zu beteiligen:
https://www.fma.gv.at/fma/fma-konsultationen/

Rückfragehinweis:
FMA-Mediensprecher
Boris Gröndahl
Telefon: +43 1 24959-6010 / +43 676 8824 9995
E-Mail: boris.groendahl@fma.gv.at

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OTS0035 2024-11-22/09:40








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